Management

Ausschüsse des Aufsichtsrats
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung und prüft Quartalsabschlüsse und Halbjahresfinanzberichte. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Verabschiedung des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Auch behandelt er Fragen des Risikomanagements und der Compliance.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung des Aufsichtsrats vor.
Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen
Der Ausschuss bewertet regelmäßig, ob Geschäfte mit nahestehenden Personen im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen im Sinne des § 111a Abs. 2 Satz 1 AktG getätigt werden.

